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Geförderte Energieberatung für Wohngebäude

Im Rahmen einer Energieberatung werden dem Besitzer eines Wohngebäudes Energie-Einsparmaßnahmen inklusive der voraussichtlichen Kosten aufgezeigt und in einem Energieberatungsbericht bzw. einem sogenannten Sanierungsfahrplan festgehalten. Wird die Energieberatung durch einen zertifizierten Berater durchgeführt übernimmt der Bund bis zu 80% der Beratungskosten.

Energiekonzepte für Wohnhäuser

Im Rahmen der Konzeption Ihres künftigen Eigenheims, legen wir großen Wert auf die Funktionalität und die Abstimmung von Strom und Wärmeproduktion. Eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher macht Sie unabhängiger vom teuren Netzstrom, in Kombination mit einer Luft-Wasser-Heizungswärmepumpe decken Sie zusätzlich den Wärmebedarf für Beheizung und Trinkwassererwärmung Ihres Hauses ab.

Energiebedarfsberechnung (nach GEG) und Baubegleitung

Sie planen die Errichtung oder Sanierung eines Wohngebäudes? Egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, wir behalten für Sie die einzuhaltenden energetischen Anforderungen stets im Blick.

Gerne übernehmen wir für Sie die folgenden Leistungen: Energiebedarfsberechnung, sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrücken- und Bauteilbewertung, Anlagen- und Lüftungskonzept, Energieausweis und vieles mehr. Auch die Nachweisführung für ein KfW-Effizienzhaus können wir übernehmen.

Nachweisführung EWärmeG -BW

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Beim Heizungsanlagentausch müssen in bestehenden Gebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Nachweisführung nach §20 EWärmeG. Wir prüfen sorgfältig den Erfüllungsgrad der geplanten Heizungsanlage gemäß EWarmeG. Wir beraten Sie zur 100% Deckung bereits bei der Sanierung der Heizungsanlage oder bei der Umsetzung von Ersatzmaßnahme z.B. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Schließlich bestätigen wir Ihnen als sachkundiges Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen gemäß EWärmeG.

Fördermittelberatung und -beantragung

Viele Investitionen für Effizienzmaßnahmen werden durch Fördermittel unterschiedlichster Art unterstützt.

Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder zinsgünstige Kredite von Staat, Ländern oder Kommunen – wir helfen Ihnen die für Sie passenden Fördermittel zu finden und zu beantragen.

Prüfung geltender Energiegesetze für Wohngebäude

Bei der Sanierung oder dem Neubau eines ganzen Gebäudes, einzelner Gebäudeteile oder der Anlagentechnik sind u.a. die gesetzlichen Vorgaben nach GEG, EEWärmeG und EWärmeG (in BaWü) zu beachten und einzuhalten.

Wir prüfen die Gegebenheiten Ihres Vorhabens und beraten Sie hinsichtlich sinnvoller und kostengünstiger Lösungen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen.

Energieausweis

Bei Vermietung und Verkauf ist der Gebäudeenergieausweis mittlerweile für nahezu alle Wohngebäude Pflicht. Den Mietern bzw. Interessenten müssen Sie dementsprechend einen Energieausweis vorlegen.
Ob verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis – wir kümmern uns darum. Sprechen Sie uns einfach an!
Hinweis: Der Energieausweis enthält u.a. auch konkrete Tipps zur energetischen Sanierung.

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