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Erstellung und Begleitung von Klimaschutzkonzepten

Wir erstellen für Sie die Grundlage einer strategischen Energiepolitik. Durch Analyse Ihrer Liegenschaften, Infrastruktur und kommunaler Verbräuche ermitteln wir Effizienzmaßnahmen für die Energieerzeugung, -verteilung sowie -verbrauch und erstellen ein ganzheitliches Klimaschutzkonzept für Ihre Kommune. Fundierte Berechnungen dienen Ihnen als Grundlage künftiger Investitionsentscheidungen.

Erstellung von Energiekonzepten

Eine langfristige Entlastung des kommunalen Haushalts erreichen Sie durch die Umsetzung eines ganzheitlichen Energiekonzepts für kommunale Liegenschaften. Nahwärme, kalte Nahwärme, Eigenstromerzeugung, Energiespeicherung und die Optimierung des Abrechnungssystems sind nur ein paar Beispiele für Bestandteile, die für Kommunen in Frage kommen.

Energiebedarfsberechnung (nach GEG) und Baubegleitung

Sie planen die Errichtung einer Kita, Schulgebäude oder Turnhalle? Wir behalten für Sie die einzuhaltenden energetischen Anforderungen im Blick.

Gerne übernehmen wir für Sie die folgenden Leistungen: Energiebedarfsberechnung, sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrücken- und Bauteilbewertung, Anlagen- und Lüftungskonzept, Energieausweis und vieles mehr.

Kommunales Energiemanagement

Mit unserer Vorgehensweise gezielt Energiekosten senken:

  1. Verbrauchs- und Gebäudedaten erfassen.
  2. Kennzahlen bilden.
  3. Einsparpotenziale erkennen.
  4. Konkrete Maßnahmen ableiten und priorisieren.
  5. Maßnahmen systematisch planen und umsetzen.
  6. Energiekosten nachhaltig senken!

Hierbei wählen wir bewusst einen ganzheitlichen Ansatz. Neben der Gebäudehülle achten wir deshalb auch auf Themen wie die Optimierung der Anlagentechnik, Energiebeschaffung, Nutzerverhalten und vieles mehr.

Fördermittelberatung und -beantragung

Viele Investitionen für Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen werden durch Fördermittel unterschiedlichster Art unterstützt.

Wir helfen Ihnen die für Sie passenden Fördermittel zu finden und zu beantragen.

Prüfung geltender Energiegesetze für Nicht-Wohngebäude

Bei der Sanierung oder dem Neubau eines ganzen Gebäudes, einzelner Gebäudeteile oder der Anlagentechnik sind u.a. die gesetzlichen Vorgaben nach GEG, EEWärmeG und EWärmeG (in BaWü) zu beachten und einzuhalten.

Wir prüfen die Gegebenheiten Ihres Vorhabens und beraten Sie hinsichtlich sinnvoller und kostengünstiger Lösungen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen.

Energetische Gebäudesanierung

Unsere Energieberatung beschränkt sich nicht nur auf Neubauvorhaben. Auch bei einer anstehenden Gebäudesanierung können Sie auf unsere tatkräftige Unterstützung bauen. Bis zur erfolgreichen Übergabe stehen wir Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind davon überzeugt, dass sich für jedes Objekt energetisch sinnvolle Maßnahmen finden und umsetzen lassen.

Nachweisführung EWärmeG -BW

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Beim Heizungsanlagentausch müssen in bestehenden Gebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Nachweisführung nach §20 EWärmeG. Wir prüfen sorgfältig den Erfüllungsgrad der geplanten Heizungsanlage gemäß EWarmeG. Wir beraten Sie zur 100% Deckung bereits bei der Sanierung der Heizungsanlage oder bei der Umsetzung von Ersatzmaßnahme z.B. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Schließlich bestätigen wir Ihnen als sachkundiges Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen gemäß EWärmeG.

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